Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die fünfte Klasse des Evangelisch-reformpädagogischen Oberstufenrealgymnasiums Steyr sind in folgenden Fällen ohne Aufnahmeprüfung gegeben:
Übertritt aus der 4. Klasse Mittelschule in die 5. Klasse einer AHS
Eine Schülerin bzw. ein Schüler der 4. Klasse Mittelschule oder der PTS auf der 9. Schulstufe ist berechtigt in die 5. Klasse einer AHS überzutreten, wenn die entsprechende Klasse erfolgreich abgeschlossen wurde und
- sie bzw. er in allen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen nach dem höheren Leistungsniveau („Standard AHS“) beurteilt wird oder
- sie bzw. er in allen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen nicht schlechter als mit „Gut“ gemäß dem niedrigeren Leistungsniveau („Standard“) beurteilt wird oder
- sie bzw. er die PTS auf der 9. Schulstufe erfolgreich abgeschlossen hat und
- in allen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen gemäß dem höheren Leistungsniveau oder
-gemäß dem niedrigeren Leistungsniveau nicht schlechter als mit „Gut“ und in den übrigen Pflichtgegenständen nicht schlechter als mit „Befriedigend“ beurteilt wird.
erfolgreich abgeschlossene Übergangsstufe des ORG
In allen übrigen Fällen sind für Hauptschüler und Schüler der NMS Aufnahmeprüfungen in jenem Fach abzulegen, in dem die oben angeführten Bedingungen nicht erfüllt sind. Die Aufgaben für die Aufnahmeprüfungen werden dem Lehrstoff der 4.Klasse entnommen. Die Aufnahmeprüfungen finden Anfang Juli statt. Die vorläufige Aufnahme erfolgt nach den Noten der Schulnachricht. Die Aufnahmebedingungenmüssen auch im Endzeugnis erfüllt sein.
Als Privatschule müssen wir viele Dinge des Schulalltags selbst finanzieren, daher wird je Schuljahr 12 x jährlich ein monatliches Schulgeld von 300 Euro von der 5. bis zur 8. Klasse eingehoben. (Bitte beachten Sie, dass auch nach der Matura das Schulgeld bis einschließlich August weiterläuft.) Der Schulbeitrag wird nach dem Verbraucherpreisindex jedes Jahr valorisiert. Die Höhe wird jedes Jahr neu Ende Jänner für ab Februar festgelegt.
Das Schulgeld beträgt 10% bei einem Netto-Familieneinkommen von 3.000 Euro. Mit dem Nachweis des Netto-Familieneinkommens kann ein Antrag auf Ermäßigung gestellt werden. Ab dem Schuljahr 2022/23 wird es für Familien mit einem höheren Netto-Familieneinkommen möglich sein, auf Basis einer Selbsteinschätzung freiwillig mehr als das durchschnittliche Schulgeld zu zahlen. Wir danken Ihnen für Ihre Großzügigkeit.
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Tabakfabrik Linz
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bisheriger Standort:
Tomitzstr. 7A, 4400 Steyr
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Mag.a Ulrike Schmidt-Zachl
Begleitung Kunst + Schulleitung
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Tel.: +43 664 73 50 4417
Bettina Schmidt
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